Insights 13. Oktober 2026

    Minijobber richtig planen 2027: Verdienstgrenze, Stunden, Pflichten

    Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde – und mit ihm automatisch die Minijob-Verdienstgrenze auf 633 € im Monat. Für Betriebe mit vielen Aushilfen heißt das: Verträge, Stundenkontingente und Dienstpläne müssen zum Jahreswechsel geprüft werden. Dieser Beitrag zeigt, was sich ändert, wo die typischen Fehler liegen und wie Sie Minijobber 2027 sauber planen.

    Personalbereich eines Gastronomiebetriebs mit Schürzen an Haken und einer Schichtplan-Tafel mit bunten MagnetkärtchenMit KI generiert

    Kurzantwort: Was gilt für Minijobs 2027?

    Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 € pro Stunde (bisher 13,90 €). Die Minijob-Grenze steigt dadurch auf 633 € im Monat bzw. 7.596 € im Jahr (bisher 603 €). Der Übergangsbereich für Midijobs beginnt bei 633,01 € und endet bei 2.000 €. Zum Mindestlohn sind damit rund 43 Arbeitsstunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche möglich.

    So wird die Grenze berechnet

    Die Verdienstgrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 €. Die Formel bildet zehn Wochenstunden zum Mindestlohn ab. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit – ohne eigene Verordnung.

    Die typische Falle zum Jahreswechsel

    Viele Betriebe heben einfach das Monatsentgelt von 603 € auf 633 € an und lassen die Stunden unverändert. Wer bisher 43,4 Stunden für 603 € geplant hat, landet bei 633 € aber auf rund 14,58 € pro Stunde – knapp unter dem neuen Mindestlohn. Prüfen Sie deshalb immer beides: Stundenlohn und Stundenzahl. Bei 14,60 € und 633 € sind rechnerisch höchstens rund 43,3 Stunden im Monat drin.

    Wie viele Stunden gehen bei höherem Stundenlohn?

    Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden passen unter die Grenze. Faustregel: 633 € ÷ Stundenlohn = maximale Stunden pro Monat. Bei 14,60 € sind es etwa 43 Stunden, bei 17,50 € etwa 36 Stunden, bei 20 € etwa 31 Stunden. Zuschläge und Einmalzahlungen zählen grundsätzlich zum Verdienst. Gerade in Gastronomie und Events mit Wochenend- und Nachtzuschlägen ist die Grenze deshalb schneller erreicht, als der Dienstplan vermuten lässt.

    Sonderfall

    Sonderfall Zeitarbeit: Hier gilt ein höherer Mindestlohn

    Für Zeitarbeitnehmer gilt nicht der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 €, sondern die höhere Lohnuntergrenze nach § 3a AÜG. Sie entspricht der Entgeltgruppe 1 des DGB/GVP-Tarifvertrags und gilt für alle in Deutschland eingesetzten Zeitarbeitnehmer – auch für Minijobber. Die Werte: 15,33 € pro Stunde ab 1. September 2026 und 15,87 € ab 1. April 2027 (Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, gültig bis 30. September 2027). Für die Minijob-Planung heißt das: Bei 633 € sind bis 31. März 2027 höchstens rund 41 Stunden im Monat möglich, ab 1. April 2027 nur noch knapp 40 Stunden. Achtung, zweite Falle im Jahr: Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar, der Zeitarbeits-Mindestlohn aber zum 1. April – Stundenkontingente müssen deshalb zweimal angepasst werden. Höhere Entgeltgruppen, Branchenzuschläge und Equal Pay reduzieren die möglichen Stunden zusätzlich. Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitrechnen: Der Zeitarbeits-Tarifvertrag sieht Jahressonderzahlungen vor. Besteht darauf ein Anspruch, zählen sie zum regelmäßigen Arbeitsentgelt – auch wenn sie nur einmal im Jahr ausgezahlt werden. Maßgeblich ist dann die Jahresgrenze von 7.596 €: Laufender Lohn plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld dürfen sie nicht überschreiten. Ein Verzicht auf tarifliche Ansprüche ist in der Regel nicht wirksam. Wer das bei der Vertragsgestaltung nicht einplant, hat am Ende keinen Minijob, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Praktisch heißt das: Monatsstunden so festlegen, dass Sonderzahlungen in der Jahresbetrachtung noch Platz haben.

    Schwankende Einsätze: Was gilt beim Überschreiten?

    Maßgeblich ist der durchschnittliche Verdienst im Jahr. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt: höchstens in zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres und bis maximal zum Doppelten der monatlichen Grenze. Planbare Mehrarbeit – etwa feste Saisonspitzen – fällt nicht darunter. Wer regelmäßig über 633 € liegt, rutscht in den Midijob mit Sozialversicherungspflicht.

    Aufzeichnungspflicht: 7 Tage, 2 Jahre

    Für Minijobber gilt nach § 17 Mindestlohngesetz eine Aufzeichnungspflicht: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Ohne saubere Zeiterfassung lässt sich bei einer Prüfung weder der Mindestlohn noch die Einhaltung der Verdienstgrenze belegen.

    Praxis-Tipps für Gastronomie und Events

    1. Monatskontingent statt Wochenplan: Hinterlegen Sie pro Minijobber ein Stunden- oder Euro-Budget und planen Sie dagegen. 2. Zuschläge mitrechnen: Planen Sie mit dem tatsächlichen Verdienst pro Schicht, nicht nur mit dem Grundlohn. 3. Frühwarnung: Prüfen Sie zur Monatsmitte, wer schon nah an der Grenze ist, und verteilen Sie offene Schichten an Kolleginnen und Kollegen mit Luft. 4. Freiwilligkeit nutzen: Wenn Mitarbeitende offene Schichten selbst annehmen, sehen sie ihr eigenes Kontingent und planen mit – das senkt den Abstimmungsaufwand in der Disposition.

    Checkliste für den Jahreswechsel

    Stundenlohn aller Minijobber auf mindestens 14,60 € prüfen – in der Zeitarbeit auf mindestens 15,33 € bzw. 15,87 € ab 1. April 2027. Monatliche Stundenzahl so anpassen, dass 633 € nicht dauerhaft überschritten werden. Arbeitsverträge mit fester Stunden- oder Entgeltangabe aktualisieren. Zuschläge und Einmalzahlungen in die Jahresbetrachtung einbeziehen. Zeiterfassung für alle Minijobber taggenau sicherstellen. Mitarbeitende über die neue Grenze informieren.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027? 633 € im Monat bzw. 7.596 € im Jahr. – Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten? Zum Mindestlohn von 14,60 € rund 43 Stunden im Monat. – Welcher Mindestlohn gilt für Minijobber in der Zeitarbeit? Die Lohnuntergrenze der Zeitarbeit: 15,33 € ab 1.9.2026, 15,87 € ab 1.4.2027 – das ergibt rund 41 bzw. knapp 40 Stunden im Monat. – Darf die Grenze überschritten werden? Nur gelegentlich und unvorhersehbar, höchstens zwei Monate im Zeitjahr und bis zum doppelten Monatsbetrag. – Muss ich die Arbeitszeit von Minijobbern aufzeichnen? Ja, spätestens bis zum siebten Tag nach dem Arbeitstag, Aufbewahrung zwei Jahre.

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